Unglück am ersten Tag der Probearbeit: Verletzt sich ein Arbeitsuchender an seinem Probearbeitstag, stellt sich schnell die Frage, welche Versicherung aufkommt? Die eigene gesetzliche oder private? Oder die Berufsgernossenschaft? Oder etwa gar keine?
Die Steuerberatung Dortmund kann Sie in diesem Fall beruhigen: In einem Fall vor dem Bundessozialgericht verletzte sich ein Probearbeitnehmer, der bei einem Entsorgungsunternehmen vom LKW fiel. Da seine Tätigkeit nicht nur dem eigenen Interesse, sondern dem des Unternehmens zur Auswahl geeignetem Personals dient, hat ein Probearbeitstag einen wirtschaftlichen Wert für den Betrieb. Daher greift in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung.