Heppe Steinborn Henczka - Steuerberatung Dortmund

Steuernews von Heppe Steinborn Henczka

Steuernews: Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreiung

Kleinunternehmer und Umsatzsteuerbefreiung. Steuernews 2020

Wenn Sie Gründer oder Unternehmer mit geringen Umsätzen sind, können Sie sich einen hohen Verwaltungsaufwand sparen, indem Sie die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer beachten. Die Vorteile: Sie brauchen auf Ihren rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Zudem müssen Sie keine regelmäßigen bzw. monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen an Ihr zuständiges Finanzamt senden. Dies ist für Selbstständige eine jöchst attraktive Regelung.

Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie selbstständig sind und im Vorjahr maximal 22.000€ Umsatz hatten. Zusätzlich sollten Sie im laufenden jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ Umsatz erzielen. Allerdings ist die Kleinunternehmerregelung nicht für alle selbstständigen finanziell lohnenswert. denn Sie verzichten im Gegenzug darauf, sich die Umsatzsteuer - bzw. Vorsteuer - aus Eingangsrechnungen vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Lassen Sie sich deswegen am besten von Ihrer Steuerberatung Dortmund beraten. Alle weiteren Infos haben wir für Sie in einem Erklärvideo zusammengefasst.

Hier geht es zum Video.

 

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