Wenn Sie Gründer oder Unternehmer mit geringen Umsätzen sind, können Sie sich einen hohen Verwaltungsaufwand sparen, indem Sie die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer beachten. Die Vorteile: Sie brauchen auf Ihren rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Zudem müssen Sie keine regelmäßigen bzw. monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen an Ihr zuständiges Finanzamt senden. Dies ist für Selbstständige eine jöchst attraktive Regelung.
Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie selbstständig sind und im Vorjahr maximal 22.000€ Umsatz hatten. Zusätzlich sollten Sie im laufenden jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ Umsatz erzielen. Allerdings ist die Kleinunternehmerregelung nicht für alle selbstständigen finanziell lohnenswert. denn Sie verzichten im Gegenzug darauf, sich die Umsatzsteuer - bzw. Vorsteuer - aus Eingangsrechnungen vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Lassen Sie sich deswegen am besten von Ihrer Steuerberatung Dortmund beraten. Alle weiteren Infos haben wir für Sie in einem Erklärvideo zusammengefasst.