Die Bundesregierung hat am 09.10.2024 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Insgesamt umfasst die Verordnung 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Millionen Euro beläuft. Die Beiträge stammen aus mehreren Bundesministerien. Das Bundesministerium der Justiz hat die Vorschläge koordiniert und zusammengeführt. Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:
- Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
- Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
- weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Die Verordnung zur Entlastung der Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wird nun dem Bundesrat zugeleitet.